CDU Stadtverband Halle (Westf.)

Antrag zur Erhaltung der Einspeisekapazitäten von regenerativen Energien

CDU Antrag vom 25. Sept. 2019

Die TWO hat derzeit über 600 Photovoltaikanlagen und Windräder am Netz zur  Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen. Diese Anlagen produzieren mit 25 Mio. Kilowattstunden Strom bereits einen beträchtlichen Anteil für die Haller Haushalte.

Allein 9 Mio. Kilowattstunden Strom sind aus den vielen Photovoltaikanlagen aus den Zeiten der Energiewendepioniere erbracht. Förderprogramme, wie das 1.000-Dächerprogamm haben die Grundvoraussetzungen für die Netzeinspeisung von Solarstrom geschaffen. Trotz finanzieller Risiken und trotz mangelnder Langzeiterfahrungen mit PV-Anlagen und Wechselrichtern haben viele Bürger bereits vor Jahren in der Regel über Volleinspeiseanlagen in die nachhaltige Stromerzeugung aus Solarenergie investiert.


PV-AnlagenPV-Anlagen

 

Zum 31.12.2020 werden vermutlich auch in Halle die ersten Anlagen aus der EEG Förderung auslaufen. Nach Ablauf des Vergütungs- und Förderzeitraums werden Anlagenbetreiber in aller Regel alle Kosten zum weiteren Betrieb der Solaranlage prüfen.

Auch wenn der Förderzeitraum abgelaufen ist, handelt es sich nach aktuellen Rechtsinformation der Clearingstelle EEG/KWKG weiterhin um eine Anlage im Sinne des EEG. Nach aktueller Rechtslage bleibt damit auch der Anspruch auf Netzanbindung der „EEG-Anlage“ erhalten. Allerdings ist besteht nach gegenwärtiger Rechtslage jedenfalls nach dem EEG kein Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber nach Ablauf des Förderzeitraums den eingespeisten Strom mehr mit dem Monatsmarktwert vergütet.

Die Anlagen sind in der Regel auch über den 20-jährigen Zeitrahmen hinaus noch leistungsfähig. Sie sind robust und werden in aller Regel mind. noch 10 Jahre oder mehr Strom erzeugen können. Sofern allerdings keine Vorrangregelung mehr greift, der Strompreis ggf. wirtschaftlich für den weiteren Betrieb einer Anlage nicht mehr ausreichen sollte, bestehen ggf. Risiken der Anlagendeaktivierung.

Leistungsfähige und intelligente Stromspeicher sind zukünftig immer wichtiger, um die starken Einspeiseschwankungen der Wind- und Solarenergie noch besser zur Vermeidung von Dunkelflauten ausgleichen zu können.

Um in Halle möglichst frühzeitig einer ungewollten Entwicklung entgegenzuwirken, beauftragen wir die Verwaltung mit Ihrer Tochter der TWO in Kontakt zu treten und mögliche Optionen auszuarbeiten, wie mit „auslaufenden“ Anlagen verfahren werden soll, um einen Einbruch/Nutzung bei der regenerativen Energieerzeugung in Halle zu vermeiden.

Wir bitten daher die Stadt Halle als Konzernmutter auf Ihr Tochterunternehmen die TWO über die Gremien abzustimmen, dass

a)    alle Anlagenbetreiber mind. 12 Monate vor Ablauf informiert werden,

b)    Folgenutzungen für die Anlage aufgezeigt

c)    und ggf. auch Contracting für intelligente Stromspeicher den privaten Haushalten angeboten werden.

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